erzeit hat der Acheronian-Clan keine Anwärter auf die Mitgliedschaft.



Auszug aus den Clanregeln:
3. Anwärterschaft


3.1 Beitrittswunsch und Voraussetzungen

Jeder, der sich die auf physische oder psychische Weise mit Gargoyles verbunden fühlt, ist im Acheronian Clan willkommen und kann jederzeit einen Mitgliedsantrag stellen. Der Beitrittswunsch wird vom Clan nur akzeptiert wenn eine Verbundenheit zu Gargoyles erkennbar ist und der Anwärter nicht bereits Mitglied in einem anderen, gleichartigen Clan ist oder dies anstrebt. Wird der Anwärter akzeptiert, beginnt für ihn eine dreimonatige Probezeit an dessen Ende der Clan über eine permanente Aufnahme des Anwärters in den Clan abstimmt. In der Probezeit soll der Anwärter den Clan, dessen Grundlagen sowie seine Mitglieder besser kennen lernen. Gleichsam werden die Mitglieder des Clans in dieser Zeit versuchen den Anwärter besser kennen zu lernen und ihn bestmöglich in den Clan zu integrieren. Dabei ist es selbstverständlich, dass der Anwärter sich im Clanforum einbringt. Die Teilnahme am Clanchat Donnerstags ab 20 Uhr ist keine Pflicht, aber erwünscht.

3.2 Die Aufnahme in den Clan

Nach Ablauf der Probezeit stimmt der Clan über die Aufnahme des Anwärters in den Clan ab. Die Abstimmung beginnt üblicherweise an einem Donnerstag und läuft eine Woche lang. Jedes Clanmitglied hat dabei eine Stimme, die bei Abwesenheit auch beim Clanrat hinterlegt werden kann. Stimmen 2/3 der Mitglieder für den Anwärter, so gilt er als aufgenommen und bekommt volle Mitgliedsrechte. Erreicht der Anwärter keine 2/3 Mehrheit, so gilt er zunächst als abgelehnt, kann aber nach 4 Monaten erneut einen Beitrittswunsch äußern. Allerdings kann die Anwärterschaft nur maximal dreimal vergeben werden.

Nicht abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gewertet. Sie werden bei der Stimmauswertung nicht mit einbezogen. Die Wahl ist jedoch nur bei einer Wahlbeteiligung von 50% gültig. Ist die Beteiligung unter 50%, so wird die Wahl nach einem zusätzlichen Monat Probezeit wiederholt. Ist die Beteiligung dann wieder unter dem Mindestwert, so gilt der Anwärter als abgelehnt.