1. Der Acheronian-Clan:

Der Acheronian-Clan ist ein Gargoyle-Clan, dessen Zusammenhalt auf der physischen und/oder psychischen Verbundenheit der Mitglieder zu Gargoyles begründet liegt.

Die Mitglieder und Anwärter des Clans achten und respektieren sich gegenseitig. Jedes Mitglied und jeder Anwärter hat im Clan Meinungsfreiheit und soll seine Persönlichkeit innerhalb der Gruppe frei entfalten und entwickeln können, solange dies nicht im Konflikt mit weltlichen Gesetzen steht. Gemeinsam arbeiten alle aktiv daran, den Clan nach ihren Ideen, Vorstellungen und Wünschen mitzugestalten.

Seine Gedanken, Ideen und Wünsche kann jeder im Clanforum äußern, egal ob Clanmitglied oder nicht. Als Clanmitglied bzw. Anwärter wäre es wünschenswert, wenn das Forum regelmäßig besucht wird.

Der Clan trifft sich zudem jeden Donnerstag ab 20 Uhr zu einem Clanchat, zu dem auch Gäste herzlich willkommen sind.

Des Weiteren muss jedes Clanmitglied über einen selbst erstellten Gargoylecharakter inklusive Hintergrundgeschichte und Charakterportrait verfügen.
Die Clanmitglieder können ihren persönlichen Mitgliedsbereich frei nach ihren Wünschen nutzen, sei es um sich selbst vorzustellen und/oder eigene Werke zu veröffentlichen. Die Mitglieder sind in der Nutzung dieses Bereiches den Clanregeln sowie den weltlichen Gesetzen und ihren Einschränkungen unterworfen.

Alle Clanmitglieder und Clananwärter verpflichten sich ausnahmslos, die Regeln anzuerkennen und einzuhalten.



2. Organisation des Acheronian Clans:

Der Acheronian-Clan ist demokratisch, somit gibt es keine Führungspositionen im Clan. Entscheidungen, die den Clan betreffen, werden durch interne und in der Regel anonyme Abstimmungen getroffen. Dabei gilt die 2/3 Mehrheit.

2.1 Der Clanrat, seine Aufgaben und Befugnisse

Um die Organisation und Problemlösung im Clan zu erleichtern, verfügt der Acheronian-Clan über einen Clanrat. Der Clanrat besteht aus 3 Mitgliedern. Die Hauptaufgabe des Clanrates ist es, als Ansprechpartner bei Streit, Problemen, Bedenken, Anfragen sowie Kritik zur Verfügung zu stehen. Er achtet außerdem darauf, stets nach dem Wohl der Gemeinschaft zu handeln und dafür gegebenenfalls eigene Interessen zurück zu stellen. Der Rat achtet die Anfragen aller Personen ungeachtet deren Status innerhalb bzw. außerhalb des Clans. Der Rat ist berechtigt im Streitfall zu vermitteln und zu schlichten, fungiert aber niemals als Richter. Der Rat darf keine Entscheidung ohne Zustimmung einer 2/3 Mehrheit des Clans durchsetzen.

Des Weiteren sorgt der Rat für den korrekten Ablauf von Wahlen, sichert die Einhaltung der Clanregeln und kümmert sich um kleinere, organisatorische Aufgaben. Dem Rat steht es zu bei Nichteinhaltung der Regeln von Mitgliedern oder Anwärtern entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Nur wenn der Clan der Empfehlung des Rates zustimmt, werden diese durchgesetzt.

Der Rat, bzw. die einzelnen Ratsmitglieder können jederzeit zurücktreten. Der Rat kann außerdem jederzeit von einer 2/3 Mehrheit der Clanmitglieder abgewählt werden. Wenn der Clanrat nicht mehr vollständig oder aufgelöst ist, gibt es Neuwahlen.

2.2 Die Wahl des Clanrates

Die Amtszeit des Clanrates beträgt ein Jahr. Die Neuwahl der Ratsmitglieder findet jeweils am 15. April statt, wobei die Wahl nicht länger als eine Woche läuft. Jedes Mitglied wird automatisch zur Wahl gestellt, solang es sich nicht enthält. Jedes Mitglied hat drei Stimmen, die es auf seine Favoriten verteilt, wobei jedem Mitglied nur maximal eine Stimme gegeben werden darf. Die drei Clanmitglieder mit der höchsten Stimmzahl bilden den neuen Clanrat. Sind die Stimmen nicht eindeutig verteilt, kommt es zu einer Stichwahl oder die betreffenden Mitglieder einigen sich auf persönlicher Ebene. Sind Mitglieder bei der Wahl nicht anwesend, so können sie ihre Stimmen beim noch vorhandenen Clanrat hinterlegen.



3. Anwärterschaft:

3.1 Beitrittswunsch und Voraussetzungen

Jeder, der sich die auf physische oder psychische Weise mit Gargoyles verbunden fühlt, ist im Acheronian Clan willkommen und kann jederzeit einen Mitgliedsantrag stellen. Der Beitrittswunsch wird vom Clan nur akzeptiert wenn eine Verbundenheit zu Gargoyles erkennbar ist und der Anwärter nicht bereits Mitglied in einem anderen, gleichartigen Clan ist oder dies anstrebt. Wird der Anwärter akzeptiert, beginnt für ihn eine dreimonatige Probezeit an dessen Ende der Clan über eine permanente Aufnahme des Anwärters in den Clan abstimmt. In der Probezeit soll der Anwärter den Clan, dessen Grundlagen sowie seine Mitglieder besser kennen lernen. Gleichsam werden die Mitglieder des Clans in dieser Zeit versuchen den Anwärter besser kennen zu lernen und ihn bestmöglich in den Clan zu integrieren. Dabei ist es selbstverständlich, dass der Anwärter sich im Clanforum einbringt. Die Teilnahme am Clanchat Donnerstags ab 20:00 Uhr ist keine Pflicht, aber erwünscht.

3.2 Die Aufnahme in den Clan

Nach Ablauf der Probezeit stimmt der Clan über die Aufnahme des Anwärters in den Clan ab. Die Abstimmung beginnt üblicherweise an einem Donnerstag und läuft eine Woche lang. Jedes Clanmitglied hat dabei eine Stimme, die bei Abwesenheit auch beim Clanrat hinterlegt werden kann. Stimmen 2/3 der Mitglieder für den Anwärter, so gilt er als aufgenommen und bekommt volle Mitgliedsrechte. Erreicht der Anwärter keine 2/3 Mehrheit, so gilt er zunächst als abgelehnt, kann aber nach 4 Monaten erneut einen Beitrittswunsch äußern. Allerdings kann die Anwärterschaft nur maximal dreimal vergeben werden.

Nicht abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gewertet. Sie werden bei der Stimmauswertung nicht mit einbezogen. Die Wahl ist jedoch nur bei einer Wahlbeteiligung von 50% gültig. Ist die Beteiligung unter 50%, so wird die Wahl nach einem zusätzlichen Monat Probezeit wiederholt. Ist die Beteiligung dann wieder unter dem Mindestwert, so gilt der Anwärter als abgelehnt.